2024 - 2025 Energetische Sanierung – Was Eigentümer von Immobilien wissen müssen

Energetische Sanierung ist nicht nur eine Wort Kombination, die in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen hat; sie ist auch eine praxisnahe Antwort auf die aktuellen Klimaprobleme und ein effektiver Weg, um Kosten zu sparen. Für Hausbesitzer, Bauherren sowie DIY-Enthusiasten und Fachleute im Baubereich ist es unerlässlich, sich mit den Bestimmungen, Möglichkeiten und Verpflichtungen der energetischen Sanierung auseinanderzusetzen.
Was ist eine energetische Sanierung 2024 - 2025 ?
Eine energetische Sanierung zielt darauf ab, Gebäude in Bezug auf den Energieverbrauch zu optimieren. Das umfasst Maßnahmen, die den Energiebedarf für Heizung, Klimatisierung, Warmwasseraufbereitung und Beleuchtung minimieren. Dabei geht es nicht nur um die Reduzierung der Energiekosten, sondern auch um den Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes und damit zum Klimaschutz.
Wer muss sanieren und wann ist es Pflicht?
Seit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) stehen Immobilienbesitzer vor verstärkten Herausforderungen. Insbesondere Häuser der Klassen G und F sind betroffen – diese sollen bis 2030 auf mindestens Energieklasse E und bis 2033 auf mindestens Klasse D gebracht werden. Eine Sanierungspflicht besteht zudem, wenn mehr als 10% des Gebäudes erneuert werden. Unabhängig davon, ob eine Immobilie geerbt oder gekauft wurde, bestehen bestimmte Sanierungspflichten, wie der Austausch alter Heizungsanlagen oder die Dämmung von Dach und Rohrleitungen.
Kosten einer energetischen Komplettsanierung
Die Kosten für eine energetische Sanierung sind nicht unerheblich. Sie variieren je nach Umfang der Maßnahmen zwischen 5.000 € und 50.000 €. Eine kostengünstige Maßnahme, die sich besonders bei einem kleinen Budget eignet, ist beispielsweise die Dämmung der obersten Geschossdecke.
Rechtliche Folgen und Zwangssanierung
Wer die gesetzlichen Anforderungen ignoriert, setzt sich dem Risiko von Bußgeldern aus, die bis zu 50.000 Euro betragen können. Vor allem Gebäude, die vor 1979 errichtet wurden, fallen oft unter den Sanierungszwang – hier besteht die Vermutung eines hohen Energieverbrauchs, der den Klimaschutzzielen zuwiderläuft.
Ausnahmen von der Sanierungspflicht
Es gibt auch Ausnahmen von der Pflicht zur energetischen Sanierung, z. B. wenn es sich um einen Neubau handelt, der bereits den Standards des GEG entspricht, oder um eine Immobilie, die vor dem 1. Februar 2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurde.
Auswirkungen auf den Immobilienwert und Verkauf
Häufig wird gefragt, ob alte Gebäude durch die energetische Sanierungspflicht wertlos werden. Die Antwort ist nein, jedoch gibt es einen Altersabschlag, der den Wert mindern kann. Zudem ist der steuerfreie Verkauf einer Immobilie erst nach einer zehnjährigen Spekulationsfrist möglich.
Fazit
Die energetische Sanierung ist ein komplexes, aber für Immobilieneigentümer essentielles Thema. Es gilt sich mit den Bestimmungen auseinanderzusetzen, um sowohl den eigenen finanziellen Verpflichtungen als auch den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Durchdachte Sanierungsmaßnahmen können langfristig nicht nur Geld sparen, sondern auch zum Umweltschutz beitragen und den Wert der Immobilie steigern.
Fragen & Anwtorten
Was ist eine energetische Sanierung? Eine energetische Sanierung macht ein Gebäude energetisch fit: Der Energieverbrauch für Heizung, Warmwasseraufbereitung, Belüftung und Licht wird durch gezielte bauliche Maßnahmen minimiert.
Bis 2030 sollen Häuser mit der Klasse G und F mindestens auf E gebracht werden, ab 2033 soll dann mindestens D erreicht werden.
Welche Kosten fallen für die energetische Sanierung an? Die energetische Sanierung eines Gebäudes kostet je nach Auswahl der Maßnahmen zwischen 5.000€ und 50.000€. Haben Sie nur ein geringes Budget, kann die Dämmung der obersten Geschossdecke ein sinnvoller Einstieg sein.
Einer energetischen Sanierung nach den Vorgaben des GEG nachzukommen wird auch dann erforderlich, wenn mehr als 10 % eines Gebäudes erneuert werden. Dies gilt z. B. bei der Erneuerung der Fassade oder der Renovierung des Dachgeschosses im Zuge einer Kernsanierung.
Gemäß diesen Bestimmungen besteht für Hausbesitzer die Pflicht, energetische Sanierung unter bestimmten Voraussetzungen durchzuführen. Tun sie dies nicht, kann laut § 27 EnEV eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. In einem solchen Fall muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro gerechnet werden.
Sanierungspflicht: Wann kommt’s zur Zwangssanierung? Vor allem Häuser, die vor 1979 gebaut wurden, verbrauchen viel Energie. Das steht den Bemühungen um mehr Klimaschutz entgegen. Wenn ihr eine ältere Immobilie kauft, besteht unter Umständen eine Sanierungspflicht.
Die Pflicht gilt unabhängig davon, ob die Immobilie geerbt oder gekauft wurde. Unter die Pflicht zur Sanierung fallen der Austausch alter Heizungsanlagen, die Dämmung von Rohrleitungen sowie des Dachs beziehungsweise der obersten Geschossdecke.
Wer ein älteres Haus kauft oder erbt, ist verpflichtet, Heizung und Wärmedämmung auf den aktuellen Stand zu bringen. Es gibt aber Ausnahmen. Eigentum verpflichtet, sagt man so schön. Und in Zeiten des Klimawandels will die Regierung sicherstellen, dass Eigentümer ihren Pflichten auch nachekommen.